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§1
Anwendungsbereich
- Diese Reklamationsbestimmungen sind das innere Dokument von Ro-Ma Zakłady Narzędzi Skrawających Sp. z o.o. (Ro-Ma Unternehmen für Schneidwerkzeuge GmbH) verabschieden von Geschäftsführung der oben genannten Firma.
- Diese Bestimmungen sind verbindlich für alle Kunden von Ro-Ma Zakłady Narzędzi Skrawających Sp. z o.o. (Ro-Ma Unternehmen für Schneidwerkzeuge GmbH).
§2
Definitionen
- Reklamation: Verlangen des Kunden richtet an den Hersteller bezüglich unzureichende Qualität des Produktes oder der Dienstleistung.
- Kunde: eine juristische Person oder Privatperson, die gemäß entsprechender Vorschriften ein Unternehmer oder ein Organisationsstruktur ist, der oder die rechtsfähig ist Rechte und Verplflichtungen im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung einzugehen.
- Reklamierende Partei: Kunde (Einzelhandelskunde, Vertreter,Distributor) oder eine andere Person, die den Kunden rechtgemäß repräsentieren darf
- Hersteller: Ro-Ma Zakłady Narzędzi Skrawających Sp. z o.o. (Ro-Ma Unternehmen für Schneidwerkzeuge GmbH).
- Dokumente, anhand deren die Brechtigung der Reklamation bestätigt werden kann – vom Hersteller ausgestellte Rechnung oder Abrechnungsbeleg, nach der oder dem der Einkauf das reklamierteProdukt beim Hersteller bestätigt wird.
§3
Haftung
- Die reklamierende Partei ist verpflichtet eine Reklamation dem Hersteller nach den Regeln der nämlichen Reklamationsbestimmungen.
- Der Hersteller ist verpflichtet eine Reklamation einzunehmen und den Kunden über Abwicklungsweise der Reklamation zu informieren.
§4
Regeln zum Melden der Reklamation
- Termin von Reklamationsmeldung: eine Reklamation kann man innerhalb 6 Monate von Einkaufstag des reklamierten Produktes melden. Als Einkaufstag wird der Tag der Rechnungs- oder Abrechnungsbelegaustellung vom Hersteller angenommen. Die Reklamationen, die nach diesem Termin gemeldet werden, werden nicht berücksichtigt.
- Die reklamierende Partei ist verpflichtet eine Reklamation sofort nach Festellung, dass Produkt und/oder Dienstleistung mangelhaft ist.
- Ort von Reklamationsmeldung: eine Reklamation soll in Sitz des Herstellers gemeldet werden oder an Adresse: ul. Nadrzeczna 7, Siestrzeń, 96-321 Żabia Wola, Polen, verschickt werden. Im Fall wenn der Kunde das Produkt beim Vertreter oder Distributor des Herstellers eingekauft hat, soll er die Reklamation da, wo Einkauf abgewickelt wurde. Der Vertrter oder der Distributor, der im Fall die reklamierende Partei ist, ist er verpflichtet das reklamierte Produkt dem Hersteller unverzüglich zuliefern.
- Die reklamierende Partei auf eigenen Kosten liefert das reklamierte Produkt zum Sitz des Herstellers.
- Inhalt der Reklamationsmeldung: eine Reklamation soll in schriftlicher Form auf einem Reklamationsformular gemeldet werden, das auf Webseite: www.ro-ma.pl, im Sitz des Herstellers vorhanden ist. Zu dem Formular soll eine Kopie des Dokumentes zur Berechtigung der Reklamation beigefügt werden. Im Fall wenn die reklamierende Partei der Vertreter oder der Distributor des HErstellers ist, ist er verpflichtet außer einer Rechnung, die bestätigt, dass das reklamierte Produkt beim Hersteller eingekauft wurde, auch ein Dokument (Rechnung, Abrechnungsbeleg) beizufügen, das Verkauf des Produktes an den reklamierende Kunden bestätigt. Im Fall wenn die unentbehrlichen Dokumenten nicht beigefügt werden, soll die reklamierende Partei diese innerhalb 14 Arbeitstage vom Tag der Lieferung des reklamierten Produktes zum Sitz des Herstellers zuliefern. Wenn diese Vorausetzung nicht erfüllt wird, wird so eine Reklamation als unberechtigt erkannt.
- Termin der Annahme der Reklamationsmeldung: für Annahmetermin der Reklamationsmeldung wird den Tag gehalten, an dem das reklamierte Produkt zusammen mit Reklamtionsformular und mit Dokumenten, die Berechtigkeit der Reklamation bestätigen, zu dem Sitz des Herstellers zugeliefert wird.
§5
Abwicklung der Reklamation
- Der Hersteller verpflichtet sich Reklamation innerhalb 14 Arbeitstage von ihrer Meldung zu erledigen.
- Der Hersteller kann Reklamation anerkennen, ablehnen oder teilweise anerkennen.
- Der Hersteller erteilt eine Antwort auf die Reklamation innerhalb 14 Arbeitstage von Annahme der Reklamation in schriftlicher Form auf dem Reklamationsformular.
- Im Fall wenn Erteilung der Antwort auf Reklamation innerhalb 14 Arbeitstage unmöglich ist, informiert der Hersteller die reklamierende Partei darüber schriftlih innerhalb 14 Arbeitstage von Annahmetermin wobei soll er Verzugsursache angeben und vorausgesehenen Termin der Antworterteilung auf Reklamation, der 30 Arbeitstage von Reklamationannahme nicht überschreiten kann.
- Termin der Antwort auf Reklamation wird den Tag gehalten, an dem der Hersteller die Antwort sendet.
- Bei Anerkennung oder telweiser Anerkennung der Reklamation ist der Hersteller verpflichtet das Produkt zu reparieren oder gegen ein neues auszutauschen und der reklamierenden Partei auf Kosten des Herstellers zuzuliefern. Im Fall wenn Austausch des reklamierten Produktes bei Hersteller unmöglich ist, ist er verpflichtet der reklamierenden Partei den Betrag für das Produkt zurückzuzahlen oder diesen Betrag als Einzahlung für nächste Verpflichtungen die reklamierende Partei gegen Hersteller betrachten. Wenn die Reklamation bei einem Vertreter oder Distributor gemeldet wurde, ist der Hersteller verpflichtet das Produkt auf eigenen Kosten dem Vertreter oder Distributor zuliefern.
- Im Fall Ablehnung der Reklamation beim Hersteller kann die reklamierende Partei das reklamierte Produkt innerhalb 30 Tage von Antworterteilung auf Reklamation vom Sitz des Herstellers abnehmen. Der Hersteller ist verpflichtet innerhalb 30 Tage von Antworterteilung auf Reklamation der reklamierenden Parteiauf ihrem Wunsch das reklamierte Produkt auf ihre Kosten zu schicken. Wenn das reklamierte Produkt im angegebenen Termin nicht abgenommen wird, verschrottet der Hersteller das Produkt.
§6
Appellation gegen Ablehnung der Reklamation
- Die reklamierende Partei hat Recht gegen Entscheidung des Herstellers über Ablehnung der Reklamation innerhalb 14 Tage vom Tag der Zulieferung des Schreibens mit Antwort auf Reklamation zu appellieren. Nach diesem Termin Appellation wird abgerufen.
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